Werkstattpartner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WERKSTATTPARTNER E.U. 



§ 1 Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.


2. Kunden sind Unternehmer als natürliche oder juristische Personen oderrechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum
Betrieb ihres Unternehmens gehört.


3. Sollten ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern abgeschlossenwerden, so gelten diese Geschäftsbedingungen soweit, als sie zwingenden Bestimmungen nicht widersprechen.


4. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, außer ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss


1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


2. Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und technischen Standards, die in unserem Angebot oder
unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere Eigenschaften gelten nur dann als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich zugesichert haben. Dafür ist die Schriftform erforderlich.


3. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware erklärt der Kunde mit der Bestellung verbindlich sein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande. 


4. Bei einem Geschäftsabschluss in Räumen, die wir für unsere geschäftlichen Zwecke nicht dauernd benützen, kommt der Vertrag mit der Annahme unseres Angebotes durch den Kunden und Ausfolgung einer Urkunde, der Name und Anschrift unseres Unternehmens und die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben zu entnehmen sind, durch Erbringung der Leistung oder Lieferung des Leistungsgegenstandes zu Stande.


5. Zusagen oder Zusicherungen unsererseits oder von diesen AGB´s abweichende Angebote oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

§ 3 Pflichten des Kunden


1. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nur entsprechend der Betriebsanleitung, den Bedien- und Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen in Betrieb zu nehmen. 


2. Sofern Prüfpflichten vor der ersten Inbetriebnahme bestehen oder behördliche Bewilligungen bzw Zulassungen erforderlich sind, hat der Kunde für deren Einholung auf eigene Kosten zu sorgen.


3. Sofern wir uns zur Erfüllung von Punkt 2. einzelvertraglich verpflichten, haftet der Kunde dafür, dass Maschinen und Geräte, an denen wir in Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung arbeiten, den Erfordernissen der Betriebssicherheit und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
4. Erfolgt die Vertragserfüllung aufgrund von vom Kunden übergebenen Plänen, bereitgestellten Unterlagen oder Anweisungen, garantiert der Kunde uns deren Richtigkeit. Eine Prüf- und Warnpflicht hinsichtlich dieser Unterlagen oder Anweisungen unsererseits besteht nicht.

§ 4 Eigentumsvorbehalt


1. Gelieferte oder sonstige übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


2. Der Kunde verpflichtet sich, das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes durch geeignete Zeichen wie einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen ersichtlich zu machen.


3. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchführen zu lassen.


4. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.


5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

§ 3 Preise


1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht
enthalten. A uf Anfrage erhalten Sie ein Angebot mit der gesetzlichen Mehrwertsteuern ausgewiesen.


2. Für Fahrtkosten zum Ort der Leistungserfüllung oder für allfällige Transportkosten behalten wir es uns vor, ein gesondertes Entgelt zu verrechnen.


3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 21 Tagen den Preis zu bezahlen, außer einzelvertraglich wurde eine längere Frist
vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.


4. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.


5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


6. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte
Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. 


7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.


8. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

§ 4 Gefahrübergang


1. Sofern einzelvertraglich nicht anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der wirklichen Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug gerät.


2. Wir behalten uns einzelvertragliche Vereinbarungen insbesondere dann vor, wenn es Sicherheitsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen zur Inbetriebnahme der Ware erfordern. Diesfalls verpflichten wir uns, vor erstmaliger Inbetriebnahme der Ware die Betriebstauglichkeit,
Sicherheitseinrichtungen und Einstellungen der Ware zu überprüfen. Wir verpflichten uns weiter zur Erfüllung von Prüfpflichten und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zur Inbetriebnahme der Ware. Die Ware gilt diesfalls erst als übergeben, wenn diese vertraglichen Nebenpflichten von uns erfüllt wurden. Der Kunde haftet dafür, dass die Ware bis zur Erfüllung dieser Nebenpflichten nicht in Betrieb genommen wird.


3. Hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierte Ware bzw. Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.


4. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr zusteht. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gewährleistung


1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe bzw
Ablieferung der Ware.


2. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es keinen Mangel begründet, wenn die Ware zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist und dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegten Informationen basiert, weil der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.


3. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem´unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.


4. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.


5. Mängel an der Ware, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind
unverzüglich, längstens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Ebenso sind uns versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.


6. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.


7. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.


8. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

§ 6 Haftungsbeschränkungen und Freistellung


1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. 


2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von
Bedienungs- und Installationsvorschriften, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfung und Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern einzelvertraglich nicht anderes vereinbart wurde.

§ 7 Schlussbestimmungen


1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.


2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich
zuständige österreichische Gericht vereinbart.


3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.